SVIL Verein

SVIL Dienstleistungen

 

SVIL

Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft

Gründung 1918

Die SVIL wurde 1918 als Folge der Ernährungskrise von Schweizer Industriellen und ihrem ersten Geschäftsführer, Prof. Hans Bernhard, im Rathaus zu Zürich gegründet, als nach dem Zusammenbruch des Freihandels im Ergebnis des Ersten Weltkrieges in kurzer Zeit 150'000 Tonnen Lebensmittel in den inländischen Lebensmittelregalen fehlten — und dies trotz vorhandener hoher Kaufkraft. Es zeigte sich, dass ein hochentwickelter Industriestaat auf eine eigene Landwirtschaft nicht verzichten darf, auch wenn der Import aus ökonomisch rückständigen Ländern zu tieferen Preisen durchaus schon immer möglich war. Eine solche Beschaffungsmöglichkeit aus Billiglohnländern ist ein asymmetrischer Handel zu Gunsten der reichen Länder, der jedoch in das Gegenteil umschlägt, wenn bedingt durch Kriege, Klima, Seuchen etc. Verknappungen auftreten. Weil die Störungsanfälligkeit des Freihandels im Lebensmittelbereich sich für Wirtschaft und Gesellschaft verheerend auswirkt, haben die Industrievertreter der Schweiz daraus die Lehre gezogen und beschlossen, in der Schweiz eine eigene Landwirtschaft wieder aufzubauen, welche in der Lage ist, unser Land bei Störungen der Zufuhr zu ernähren. Die SVIL, Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft, ist ein privatrechtlicher Verein, der im Interesse der Ernährungssicherheit gemeinnützig handelt. In den Statuten sind der Schutz des Schweizer Bodens und seine rationelle Nutzung als Hauptziel genannt. Im Vordergrund steht die Erhaltung und Förderung des Bodens als erneuerbare Ressource und sichere Ernährungsgrundlage.

Bodenschutz, Zweckartikel

Die SVIL hat als Vereinszweck die rationelle Nutzung des Bodens im Zweckartikel verankert. Bereits 1919 entwarf die SVIL im Auftrag des Bundesrates ein Eidgenössisches Siedlungsgesetz. Dieses eigentlich 'erste Raumplanungsgesetz' stiess aus den bis heute bekannten Gründen auf politischen Widerstand und verschwand in der Schublade. Schon damals versuchte die SVIL, die fortschreitende Verstädterung durch eine Reform der Besiedelungs- und Bodenordnung aufzufangen. Das bereits verbaute Land sollte durch Meliorierung von Ödland kompensiert werden, um ein Gleichgewicht zwischen Boden und Bevölkerung wieder herzustellen. Ohne Bodenschutz und ohne eigene Landwirtschaft keine Stabilitätspolitik! Das Thema des ungebremsten Bodenverbrauches bewegt die Schweiz jedoch bis zum heutigen Tag und bedarf, um zu einer Lösung zu gelangen, der Verständigung innerhalb unseres Volkes. Heute wird immer direkter versucht, mittels Wachstumsimpulsen aus dem Immobilienbereich über die Stagnation und Rezessionsgefahr hinwegzuhelfen. Die Bautätigkeit bewirkt Wachstum. Sie verbraucht aber enorme Ressourcen. Damit wird aus rein wirtschaftlich-konjunkturellen Gründen die Bodengrundlage der Schweiz zerstört. Ein sparsamer Bodenverbrauch wird jedoch als Wachstumsbremse wahrgenommen und als 'Regulierung' bekämpft. Das Argument, die internationale Standortkonkurrenz zwinge zum metropolitanen Wachstum, trifft zu, ist aber dennoch nicht zukunftstauglich. Der Boden ist unsere Lebens- und Ernährungsgrundlage. Der Boden muss überdies für Infrastrukturen dauerhaft passierbar und für eine nachhaltige Lebensmittelversorgung dauerhaft geschützt bleiben. Der Zusammenhang zwischen der Abnahme des Kulturlandes und der zunehmenden Bevölkerungszahl darf ebenfalls nicht weiter verdrängt werden. Den Kulturlandverlust immer wieder neu zu bedauern nützt nichts, wenn der Zusammenhang zwischen finanzwirtschaftlichem Wachstumszwang und der derzeitigen Funktion des Immobiliensektors nicht offen gelegt und einer Lösung zugeführt wird. Denn wenn die Realwirtschaft wegen einer erreichten Sättigung sinkende Profitraten aufweist, ist es wenig innovativ, diesen Rückgang einfach mit einem durch billige Rohstoffe und tiefe Zinsen angeheizten Immobilienwachstum (Metropolisierung) auszugleichen. Die Gestaltung eines effizienten Wirtschaftsraumes muss das Ziel sein, bei nicht weiter ansteigender Bevölkerungszahl in unserem am dichtesten besiedelten Land Europas.

Stärkung binnenwirtschaftlicher Strukturen auch für den Exportstandort: Infrastrukturbau, Landerwerb und Realersatz

Bereits in den 20er Jahren entwickelte die SVIL Lösungen, wie der Industriestaat Schweiz im Inland den Ausbau der Energie- und Verkehrsinfrastrukturen zügig und effizient ausbauen konnte. Durch sogenannte Neuordnung der Fluren und den Einsatz von Realersatz realisierte die SVIL umfangreiche Umsiedlungen, die immer auch mit Strukturverbesserungsmassnahmen kombiniert und begleitet wurden. Weil die SVIL von Anfang an sich mit Raumordnung, Grundeigentum, landwirtschaftlichen Erschliessungs- und Produktionsstrukturen auseinandersetzte, war sie in der Lage, auch bei heftig umstrittenen Projekten win-win-Situationen zu schaffen und den Infrastrukturbau in der Schweiz auf ein hohes Verfahrensniveau zu heben. Die heutigen Klagen über die Schwierigkeiten beim Ausbau der Infrastrukturen haben ihre Ursache in nicht rechtzeitig eingeleiteten Konzepten, wie die komplexen eigentumsrechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen, welche in der Fläche angelegt sind, einbezogen werden müssen. Unter rationeller Bodennutzung versteht die SVIL unterstützende Massnahmen zur Entwicklung eines leistungsfähigen einheimischen Wirtschaftsraumes. Dazu gehört auch die Stärkung und Unterstützung einer eigenen Landwirtschaft innerhalb unseres Lebensraumes.

Ernährungssicherung durch eine eigene Landwirtschaft

Die SVIL setzt sich seit ihrer Gründung für die Erhaltung und Stärkung einer eigenen Landwirtschaft ein. Unter Agrarfreihandelsbedingungen kann aus Gründen der Preiskonkurrenz in hochentwickelten Wirtschaftsländern eine eigene Landwirtschaft nicht aufrechterhalten werden. Als Folge des Agrarfreihandels entsteht mit den Jahren eine umfassende Importabhängigkeit im Ernährungsbereich, was erhebliche Risiken mit sich bringt und im Bereich der Ernährung nicht zur Wohlstandsmehrung beiträgt. Die Schweiz, welche Ende des 19. Jahrhunderts bereits zu den freihändlerischsten Ländern zählte, hat dies in den Wirren gegen Ende des Ersten Weltkrieges erfahren. Obwohl die Schweiz ihre Getreidebestellungen bezahlt hatte, wurden sie in Genua von der Entente konfisziert und, weil Lebensmittel eben sehr schnell knapp werden, in andere Hungergebiete verschoben. Eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in unserem Land war die unerwartete Folge. Die daraus folgenden sozialen Spannungen sollten deshalb nicht wieder vorkommen, weshalb Schweizer Industrielle im Sommer 1918 im Rathaus in Zürich die Schweizerische Vereinigung für Innenkolonisation und industrielle Landwirtschaft, SVIL, gründeten. Der Schutz der Landwirtschaft wurde - man beachte - von Seiten der Industrie eingeführt, weil der Freihandel im Lebensmittelbereich zu einem gravierenden Misserfolg bzw. Ernährungsnotstand für das ganze Land führte. Die Behauptung, der Agrarschutz in den wirtschaftlich hochentwickelten Ländern habe die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Landwirtschaft untergraben, was am besten durch die Wiedereinführung des Agrarfreihandels behoben werden könne, widerspricht der historischen Erfahrung, welche nach Abbau des Grenzschutzes wieder unter viel schwierigeren Umständen offenbar noch einmal gemacht werden muss.

Aufklärung über die Unterschiede zwischen Industrie und Landwirtschaft

Das Verschwinden der Landwirtschaft war in der Schweiz als dem freihändlerischsten Land Europas Ende 19. Jh., Anfang 20. Jahrhundert bereits Tatsache, indem die sich industrialisierende Schweiz sich durch Nahrungsmittelimport zunehmend versorgte. Doch diese spezifischen Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen von Landwirtschaft und Industrie können dann zur Falle werden, wenn die Lieferungen ausfallen. Genau diese Situation ist durch die Gründung der SVIL belegt. Die ganzheitliche Sicht der SVIL wird durch weitere Erkenntnisse gestützt: Tiefere Preise bedeuten gerade im Lebensmittelbereich nicht höhere Effizienz oder gar Nachhaltigkeit. Meist behindert der übermässige Agrarimport aus ökonomisch rückständigen Ländern (ehem. Kolonien) auch deren eigene volkswirtschaftliche Entwicklung. Die Landwirtschaft bleibt auch in einem Industriestaat an die Naturkreisläufe gebunden, wogegen die Ressourcengrundlage von Industrie und Dienstleistung auf beschleunigtem Abbau von Erdgas, Erdöl, Kohle beruht und ein hohes Wachstumstempo ermöglicht. Zu diesen Unterschieden in den wirtschaftlichen Zielsetzungen zwischen Industrie und Landwirtschaft siehe unser ETH-Symposium 2006. Trotz dieser ungleichen Konkurrenz darf die Landwirtschaft auch in den industriell hochentwickelten Ländern nicht preisgegeben werden. Die zur Zeit höhere wirtschaftliche Wertschöpfung der Industrie gegenüber der Landwirtschaft überall auf der Welt, die letztlich auf dem Verbrauch der nichterneuerbaren fossilen Energieressourcen beruht, führt nämlich in der Tendenz zu einer globalen räumlichen Spezialisierung. Die Landwirtschaft wird zum reinen Rohstofflieferanten und von da her in direkte Konkurrenz zu Rohstoffproduktionsgebieten gesetzt, die ausserhalb der Weltzentren (auch teilweise mit tieferen Standards) billiger produzieren. Dadurch kann die Landwirtschaft in wirtschaftlich hochentwickelten Gebieten auf die Dauer ohne einen gewissen Grenzschutz nicht aufrechterhalten werde. Auch Währungen sind aus naheliegenden Gründen immer auf abgeschlossenen Territorien eingegrenzt, ohne dass hier von Abschottung gesprochen werden kann.

Fragezeichen zum Agrarfreihandel, falsche und echte Qualitätsstrategie

Agrarfreihandel heisst nichts anderes als zurück zur Situation anfangs des 20. Jahrhunderts und damit Auflösung der Landwirtschaft im Industriestaat Schweiz. Um dieses Problem zu umgehen, wird heute versucht, die Landwirtschaft der Nahrungsmittelindustrie anzuhängen, welche als Markenproduzenten im Premiumsegment agieren. Die Nahrungsmittelindustrie soll so den Export von verarbeiteten Produkten weiter ausbauen. Die Schweizer Landwirtschaft soll dazu die Rohstoffe liefern. Damit wird aber die Ernährung mit frischen Lebensmitteln möglichst direkt ohne Umweg über die zunehmende Verarbeitung und Convenience mit der Zeit verdrängt. Andererseits ist die exportierende Nahrungsmittelindustrie im Konkurrenzkampf um ausländische Märkte ganz besonders von billigen Produkten der Landwirtschaft abhängig. Da aber die schweizerische Landwirtschaft in ein höheres Kostenumfeld eingebunden ist, kann sie niemals zu Preisen der weniger hoch entwickelten Länder in Europa liefern. Damit wird die Nahrungsmittelindustrie früher oder später eben doch gezwungen sein, auf billigere Rohstoffe auszuweichen. Mit der Qualitätsstrategie soll nun aber versucht werden, dass die Nahrungsmittelindustrie dennoch von der schweizerischen Landwirtschaft, die zwar teurer, aber mit höherer Qualität produziert, die Lebensmittelrohstoffe bezieht. Doch die Lebensmittelqualität ist keine stabile Grösse. Die einseitige Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips hat bereits negative Auswirkungen, sodass das Nahrungsmittelqualitätsniveau in der Schweiz zu sinken beginnt. Ist dieser Prozess einmal angestossen und wird er durch die absolute Grenzöffnung noch verstärkt, ist die Angleichung an das europäische Umland nicht mehr aufzuhalten. Auch unter diesem Einfluss ist eine Qualitätsstrategie, welche höhere schweizerische Produzentenpreise im Markt durchzusetzen versucht, nicht durchzuhalten. Es bleibt dabei: Die Einführung des Agrarfreihandels führt dazu, dass die schweizerische Landwirtschaft mehrheitlich aufgeben müsste, wie dies für die Schweiz bereits einmal der Fall war. Die echte Qualitätsstrategie ist die Erhaltung einer konsumnahen Landwirtschaft, welche den Konsumenten frische Lebensmittel liefert. Die Behauptung, es sei eben gerade der bisherige Grenzschutz der Landwirtschaft gewesen, der ihre Wettbewerbsfähigkeit behindert habe, und deshalb nun — weil zu wenig fit — habe die Landwirtschaft hausgemachte Schwierigkeiten bei der Einführung des Agrarfreihandels, beruht auf einer groben Verkürzung der massgeblichen Faktoren. Wie oben die Geschichte beweist, ist die Rohstoffproduktion aus den Weltzentren nie konkurrenzfähig mit der Rohstoffproduktion aus den Weltperipherien. Grosse Länder haben diese Lieferdistanzen über Kontinente hinweg zwar besser im Griff, allerdings kostet die Sicherung der Handelswege auch etwas. Kleine Länder müssen auf die Versorgung aus ihrem eigenen Territorium achten. Es geht um nationale Stabilitätspolitik. Auch immer wieder gemachte vereinfachende Äusserungen, es ginge ja nur um Lobbying der Bauern, übersehen, dass es bei der Ernährungsicherheit vorwiegend um die Interessen der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung geht.

Mitglieder der SVIL, notwendige Erneuerung

Die SVIL wurde 1918 von namhaften Industriebetrieben der Schweiz gegründet. Die Mitglieder der SVIL waren damals vorwiegend Industriebetriebe, welche sich für den Aufbau einer eigenen Landwirtschaft in der Schweiz auch mit namhaften finanziellen Beiträgen einsetzten. Zentraler Gründungsimpuls der SVIL 1918 war die Überraschung bei der schon damals welterfahrenen schweizerischen Unternehmerschaft, dass der im 19. Jahrhundert bedeutend stärker als heute entwickelte Freihandel in Bezug auf den Nahrungsmittelimport in so kurzer Zeit völlig unerwartet zusammenbrechen konnte. Heute ist diese damalige Ausgangslage vergessen, die Ursachen der Stützung der Landwirtschaft sind verdrängt. Deshalb muss heute die wieder aktualisierte Agrarfreihandelsdiskussion in Bezug auf die möglichen gravierenden Konsequenzen auch im Hinblick auf die sich verschärfende Ressourcenproblematik innerhalb der Industrie in der ganzen Breite geführt werden. Wenn die Industrie den Agrarfreihandel durchsetzen will, muss die Industrie die Verantwortung für das Nahrungsmittelversorgungsrisiko offiziell übernehmen und die SVIL aus dieser Verantwortung in aller Form entlassen. Kommt diese Verantwortlichkeitserkärung seitens der Befürworter des Agrarfreihandels nicht zu Stande, ist dies ein indirektes aber ebenso deutliches Mandat für eine umfassende Erneuerung der SVIL. Die nichtindustriellen Mitglieder der SVIL, die in der Zwischenzeit die SVIL mit einfachen Beiträgen mitunterstützt haben, haben ebenfalls Anspruch auf diese Klärung. Inzwischen setzt sich die SVIL weiterhin ein für die rationelle Nutzung unseres Bodens in der Raumentwicklung, für die Stärkung der bäuerlichen Produktionsstrukturen inklusive Fruchtfolgeflächen und für eine sichere und qualitativ hochstehende Lebensmittelversorgung durch Vorschläge, welche die Bauern und die Konsumenten einander näher bringen. —> Echte Qualitätsstrategie: (—> Beitrag der SVIL an der EXPOAGRICOLE 2002) Mitglied der SVIL kann heute jeder werden, der die Vereinsziele unterstützt. (—> Mitglied werden) (—> Statuten)

Geschäftsstelle, Technisches Büro

Der Verein betreibt eine Geschäftsstelle/Technisches Büro. Diese führt Informationstagungen durch, verfasst Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren und versucht, die Ziele des Vereins umzusetzen. Die Geschäftsstelle/Technisches Büro musste zusammen mit den Mitgliederbeiträgen, die während den letzten gut dreissig Jahren nur wenige Prozente - in den letzten 10 Jahren ca. 3 - 4 % — des Umsatzes ausmachten, stets selbsttragend sein. Das heisst, die SVIL wurde in den letzten Jahrzehnten von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle getragen. Diese Situation ist für einen ideellen Verein einmalig. Die Geschäftsstelle/Technisches Büro erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Raumplanung, Landerwerb, landwirtschaftliches Bauen, Bodenschutz und Einzelberatungen auf Honorarbasis. Das Hauptbüreau befand sich bis Ende 2014 in Zürich-Oerlikon. Seit 2015 wurde die Geschäftsstelle des Vereins ins Home-Office verlegt. Das Postfach 6548, 8050 Zürich, bleibt in Oerlikon.

Aktuell